{"id":236,"date":"2018-10-12T22:50:32","date_gmt":"2018-10-12T20:50:32","guid":{"rendered":"http:\/\/fischerfreunde-hg.de\/wordpress\/?page_id=236"},"modified":"2018-12-03T22:28:38","modified_gmt":"2018-12-03T21:28:38","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fischerfreunde-hg.de\/wordpress\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Fischerfreunde Hallbergmoos\/ Goldach e.V.<\/p>\n<p>Er hat seinen Sitz in 85399 Hallbergmoos\/Goldach.<\/p>\n<p>Der Verein beantragt die Mitgliedschaft im Fischereiverband Oberbayern e.V.<\/p>\n<p>Der Verein verh\u00e4lt sich in Fragen der Parteipolitik, der Religion und der Volkszugeh\u00f6rigkeit neutral.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>Gerichtsstand ist Freising.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Fischerfreunde Hallbergmoos\/ Goldach e.V. erkl\u00e4ren als vorrangigen Zweck, die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu wahren und zu verfolgen. Insbesondere sollen an den Gew\u00e4ssern Tier- und Pflanzenbest\u00e4nde und ihre Lebensr\u00e4ume gesch\u00fctzt bzw. wiederhergestellt werden, um die Vielfalt, Eigenart und Sch\u00f6nheit von Natur und Landschaft sowie die Leistungsf\u00e4higkeit des Naturhaushalts als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung f\u00fcr seine Gesundheit nachhaltig zu sichern. Der Fischerfreunde Hallbergmoos\/ Goldach e.V. setzt sich f\u00fcr die Schaffung, Erhaltung und Verbesserung aller Voraussetzungen f\u00fcr die waidgerechte Aus\u00fcbung der Angelfischerei einschlie\u00dflich des Castingsports ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Er f\u00f6rdert dabei vornehmlich alle Ma\u00dfnahmen zur<\/p>\n<ul>\n<li>Hege und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgew\u00e4ssern<\/li>\n<li>Gesunderhaltung der Gew\u00e4sser und Ma\u00dfnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes, nat\u00fcrlicher Wasserl\u00e4ufe und des Artenschutzes<\/li>\n<li>Beratung der Mitglieder in Fragen des Natur- und Tierschutzes und der Angelfischerei<\/li>\n<li>Anpachtung oder zum Kauf von Gew\u00e4ssern, Unterkunftsh\u00e4usern und sonstigen<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der Vereinsjugend und des Castingsports<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/b><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Aufnahme von Mitgliedern, Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die den Zweck des Vereins unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres geh\u00f6ren der Jugendgruppe des Vereins an; sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft von Jugendlichen bedarf der Zustimmung des\/der gesetzlichen Vertreter\/s.<\/p>\n<p>Als f\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen vollj\u00e4hrige Personen aufgenommen werden, die ebenfalls kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben.<\/p>\n<p>Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstandes. Dieser Beschluss ist dem Antragsteller schriftlich oder per Email zu \u00fcbermitteln; das gleiche gilt f\u00fcr die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand, die nicht begr\u00fcndet werden muss.<\/p>\n<p>Der Verein hat bei der Aufnahme eines Mitglieds dessen vollst\u00e4ndigen Namen, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung sowie eine Telefonnummere aufzunehmen. Er ist ferner verpflichtet, die personenbezogenen Daten vor deren Kenntnisnahme Dritter zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Der Verein hat ordentliche Mitglieder, aktiv und passiv und Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>Der Mitgliedsbeitrag ist j\u00e4hrlich jeweils im M\u00e4rz nach Ma\u00dfgabe der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung zu leisten. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind in Geld zu leisten. Der Vereinsvorstand ist berechtigt, zu Sonderfinanzierungen von den Vereinsmitgliedern eine Umlage zu erheben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>I. Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<ol>\n<li>durch Tod<\/li>\n<li>durch freiwilligen Austritt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"display: inline !important; float: none; background-color: transparent; color: #333333; cursor: text; font-family: Georgia,'Times New Roman','Bitstream Charter',Times,serif; font-size: 16px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-spacing: 0px;\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span>Dieser hat durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied zu erfolgen. Er kann bis zum 30.09. eines jeden Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>durch Ausschluss.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Dieser kann in den folgenden F\u00e4llen erfolgen:<\/p>\n<p><span style=\"display: inline !important; float: none; background-color: transparent; color: #333333; cursor: text; font-family: Georgia,'Times New Roman','Bitstream Charter',Times,serif; font-size: 16px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-spacing: 0px;\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span>a) bei grobem Versto\u00df gegen die Regeln der Satzung,<\/p>\n<p><span style=\"display: inline !important; float: none; background-color: transparent; color: #333333; cursor: text; font-family: Georgia,'Times New Roman','Bitstream Charter',Times,serif; font-size: 16px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-spacing: 0px;\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span>b) bei schwerer Sch\u00e4digung des Ansehens und der Interessen des Vereins,<\/p>\n<p><span style=\"display: inline !important; float: none; background-color: transparent; color: #333333; cursor: text; font-family: Georgia,'Times New Roman','Bitstream Charter',Times,serif; font-size: 16px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-spacing: 0px;\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span>c) bei rechtskr\u00e4ftiger Verurteilung infolge eines Vergehens im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung der Fischerei,<\/p>\n<p><span style=\"display: inline !important; float: none; background-color: transparent; color: #333333; cursor: text; font-family: Georgia,'Times New Roman','Bitstream Charter',Times,serif; font-size: 16px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-spacing: 0px;\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span>d) bei Versto\u00df oder dessen Beihilfe gegen fischereirechtliche Vorschriften des Vereins<\/p>\n<p><span style=\"display: inline !important; float: none; background-color: transparent; color: #333333; cursor: text; font-family: Georgia,'Times New Roman','Bitstream Charter',Times,serif; font-size: 16px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-spacing: 0px;\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span>e) bei erheblicher St\u00f6rung des Vereinsfriedens<\/p>\n<p><span style=\"display: inline !important; float: none; background-color: transparent; color: #333333; cursor: text; font-family: Georgia,'Times New Roman','Bitstream Charter',Times,serif; font-size: 16px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-spacing: 0px;\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span>f) bei einem Beitragsr\u00fcckstand von mehr als einem Jahr<\/p>\n<p><span style=\"display: inline !important; float: none; background-color: transparent; color: #333333; cursor: text; font-family: Georgia,'Times New Roman','Bitstream Charter',Times,serif; font-size: 16px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-spacing: 0px;\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span>g) bei sonstigen Pflichtverletzungen als Vereinsmitglied.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>II. Ein Mitglied kann bei einem groben Versto\u00df gegen Vereinsinteressen mit sofortiger Wirkung durch Beschluss des Gesamtvorstands mit einfacher Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu \u00e4u\u00dfern. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu machen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an der Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb eines Monats ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung dar\u00fcber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschlie\u00dfungsbeschluss, sodass die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>III. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle \u00c4mter und Rechte aus dem Mietgliedsverh\u00e4ltnis, unbeschadet des Anspruches des Vereins auf bestehende Forderungen. Geleistete Beitr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckerstattet. Ein Anspruch am Vereinsverm\u00f6gen besteht nicht. Vereinspapiere sind dem Vorstand auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><b>\u00a7 6 Sonstige Ma\u00dfnahmen gegen Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>Statt eines Ausschlusses kann der Vorstand in weniger schweren F\u00e4llen und nach eigenem Ermessen gegen ein Mitglied nach vorheriger Anh\u00f6rung auf<\/p>\n<ol>\n<li>Verwarnungen oder Verweise mit oder ohne Auflage (z. B. Ersatzleistung) oder<\/li>\n<li>zeitweilige Entziehung von Vereinsrechten oder der Anglererlaubnis in allen oder nur bestimmten Vereinsgew\u00e4ssern erkennen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Gegen diese Entscheidungen ist die Anrufung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Fischereivereinsordnung<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein erl\u00e4sst eine Fischereivereinsordnung, die von allen Mitgliedern des Vereins bei Benutzung der Vereinsgew\u00e4sser einzuhalten ist. Die Fischereivereinsordnung wird durch den Vorstand beschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Mitglieder haben das Recht, an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und im Rahmen der vom Vorstand festgelegten Fischereivereinsordnung die dem Verein geh\u00f6renden oder von ihm gepachteten Gew\u00e4sser waidgerecht zu befischen sowie vereinseigene Einrichtungen (Heime, Boote, Stege usw.) zu benutzen.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>das Angeln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der festgelegte Bedingungen auszu\u00fcben sowie auf die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften auch bei anderen Mitgliedern zu achten,<\/li>\n<li>sich den Aufsichtspersonen und Fischereiaufsehern auf Verlangen auszuweisen und deren Anordnungen zu befolgen,<\/li>\n<li>Zweck und Aufgaben des Vereins zu erf\u00fcllen und zu f\u00f6rdern,<\/li>\n<li>die f\u00e4lligen Mitgliedsbeitr\u00e4ge p\u00fcnktlich zu entrichten abzuf\u00fchren und sonstige beschlossene Verpflichtungen (z. B. Arbeitsdienst) zu erf\u00fcllen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftf\u00fchrer und dem Gew\u00e4sserwart.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der erweiterte Vorstand (Gesamtvorstand) besteht aus<\/p>\n<ul>\n<li>dem Vorstand,<\/li>\n<li>dem Kassenwart,<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer,<\/li>\n<li>dem Gew\u00e4sserwart,<\/li>\n<li>bis zu 2 Beisitzern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der 1. und 2. Vorsitzende haben Einzelvertretungsbefugnis; die des stellvertretenden Vorsitzenden wird jedoch im Innenverh\u00e4ltnis auf den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Der Vorstand entscheidet \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht nach der Satzung oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen dies anderen Organen vorbehalten ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Der Vorsitzende \u00fcberwacht die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder. Alle Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, bei der Erledigung von Vereinsobliegenheiten mitzuwirken.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur n\u00e4chsten g\u00fcltigen Wahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb der Wahlperiode aus, so kann der Vorstand bis zu einer auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu treffenden Entscheidung (Best\u00e4tigung) eine andere Person als Vorstandsmitglied berufen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Die Sitzungen des Vorstandes werden durch den Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens vier Mitglieder, darunter einer der Vorsitzenden, anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit; jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzenden).<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li>Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands ist in der Weise beschr\u00e4nkt, dass er bei Rechtsgesch\u00e4ften von mehr als 5.000,00 Euro (f\u00fcnftausend Euro) verpflichtet ist, die Zustimmung des gesamten Vorstands einzuholen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>$ 11 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>In jedem Kalenderjahr muss in den ersten 3 Monaten eine Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorsitzenden mit einer Frist von einem Monat einberufen. Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten; sie erfolgt in Textform durch schriftliche Einladung an die letzte von den Mitgliedern angegebene Adresse.<\/li>\n<li>Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung geh\u00f6rt:<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Entgegennahme der Berichte der Vorstandsmitglieder sowie des Berichtes des Kassenpr\u00fcfers,<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n<li>Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer mit weiteren Vorstandsmitgliedern,<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderung,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Beitr\u00e4ge und Beitragsordnung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Antr\u00e4ge von Mitgliedern m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden eingegangen sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von 2 Monaten einzuberufen, wenn 1\/3 aller stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Abgabe von Gr\u00fcnden beantragt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>\u00dcber alle Versammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die mindestens alle Antr\u00e4ge, Beschl\u00fcsse und Wahlergebnisse zum Inhalt haben m\u00fcssen. Sie werden vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer unterzeichnet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Verg\u00fctungen<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00c4mter der Vereinsmitglieder und der Vereinsorgane werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt. Ungeachtet dessen k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter bei Bedarf entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrags bei Bezahlung einer angemessenen Aufwandsentsch\u00e4digung ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>Der Vorstand hat \u00fcber die entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit sowie \u00fcber deren vertragliche Grundlage zu entscheiden.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist berechtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4tigung zu beauftragen.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Mitglieder des Vereins haben Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die ihnen im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Insbesondere z\u00e4hlen hierzu Reisekosten, Fahrtkosten und sonstige Auslagen. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt nur gegen Vorlage der entsprechenden Aufzeichnungen und Originalbelege.<\/p>\n<p>Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen f\u00fcr Zeitvers\u00e4umnis eine pauschale Entsch\u00e4digung erhalten, die nicht unangemessen hoch sein darf. \u00dcber die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung entscheidet der Vorstand auf Basis des zu leistenden Zeitaufwands.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>\u00a7 13 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von jeweils 3 Jahren jeweils 2 Kassenpr\u00fcfer. Diese d\u00fcrfen kein anderes Amt im Verein bekleiden. Ihre Aufgabe ist es, sich durch Stichproben von der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Kasse und Buchf\u00fchrung zu \u00fcberzeugen, nach Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres eine eingehende Pr\u00fcfung der B\u00fccher\/Belege und des Jahresabschlusses vorzunehmen und das Ergebnis der Pr\u00fcfung dem Vorstand 14 Tage vor der Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung vorzulegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein kann nur durch Beschluss einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 3\/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Gemeinde Hallbergmoos &#8211; Goldach, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, insbesondere zur F\u00f6rderung der Fischerei zu verwenden hat. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Wird bei der Aufl\u00f6sung des Vereins nur eine \u00c4nderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen Verein angestrebt, wobei die unmittelbare ausschlie\u00dfliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtstr\u00e4ger weiterhin gew\u00e4hrleistet wird, geht das Vereinsverm\u00f6gen auf den neuen Rechtstr\u00e4ger \u00fcber.<\/li>\n<li>Ist wegen der Aufl\u00f6sung des Vereins oder Entziehung der Rechtf\u00e4higkeit die Liquidation des Vereinsverm\u00f6gens erforderlich, sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft auf einer ordnungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung \u00fcber die Einsetzung eines anderen Liquidators mit 3\/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Erm\u00e4chtigung des Vorstands f\u00fcr die Satzung <\/strong><\/p>\n<p>Der Vorsitzende ist erm\u00e4chtigt, etwaige zur Genehmigung der Satzung und zur Eintragung des Vereins erforderliche formelle \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Satzung vorzunehmen. Eine inhaltliche \u00c4nderung ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Schlussbestimmung <\/strong><\/p>\n<p>Vorstehende Satzung wurde am 03.05.2015 in Hallbergmoos von den Gr\u00fcndungsmitgliedern beschlossen. Hierzu zeichneten alle Gr\u00fcndungsmitglieder.<\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"color: #000000;\"><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Helvetica',sans-serif;\">Christian Gaisbauer<\/span><\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\"><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Helvetica',sans-serif;\">Volker J\u00f6rg Jens Arpert<\/span><\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\"><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Helvetica',sans-serif;\">Gerhard Machate<\/span><\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\"><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Helvetica',sans-serif;\">Walter Frank<\/span><\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\"><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Helvetica',sans-serif;\">Robert Heilmair<\/span><\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\"><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Helvetica',sans-serif;\">J\u00fcrgen Schaller<\/span><\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\"> <span style=\"margin: 0px; font-family: 'Helvetica',sans-serif;\">Stefan Sammer<\/span><\/span><\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Fischerfreunde Hallbergmoos\/ Goldach e.V. Er hat seinen Sitz in 85399 Hallbergmoos\/Goldach. Der Verein beantragt die Mitgliedschaft im Fischereiverband Oberbayern e.V. Der Verein verh\u00e4lt sich in Fragen der Parteipolitik, der Religion und der Volkszugeh\u00f6rigkeit neutral. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 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