Wie kann ich Mitglied bei den Fischerfreunden Hallbergmoos-Goldach e.V. werden?
Jede Bürgerin/jeder Bürger aus der Gemeinde Hallbergmoos kann den Fischerfreunde Hallbergmoos-Goldach beitreten. Dazu muss ein komplett ausgefüllter und unterschriebener Mitgliedsantrag abgegeben werden. Der Mitgliedsantrag ist entweder über die Homepage oder beim Schriftführer erhältlich. Mit der Abgabe beim Schriftführer ist der Antragsteller ein passives Mitglied.
Wie kann ich ein aktives Mitglied werden?
Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Fischereischein (behördlich ausgestellt im Freistaat Bayern) beim Schriftführer. Des weiteren ist die Abnahme einer Jahreskarte (Fang-Buch) notwendig. Diese wird bei der Jahreshauptversammlung ausgegeben oder kann auch zu einen späteren Zeitpunkt beim Schriftführer beantragt werden.
Können auch nicht ortsansässige Bürger (nicht in der Gemeinde Hallbergmoos gemeldet) Mitglied werden?
Das ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es muss ein Mitgliedsantrag ausgefüllt, unterschrieben und bei einem Vorstandsmitglied abgegeben werden. Bei der nächsten Vorstandssitzung wird eine Aufnahme oder Ablehnung des Antrages von den Vorstandsmitgliedern beschlossen. Der Antragsteller wird schriftlich per Brief oder per E-Mail vom Schriftführer über den Beschluss benachrichtigt.
Werden Jugendliche im Verein aufgenommen?
Jugendliche dürfen ab dem 10. Lebensjahr dem Verein beitreten. Dazu muss ein komplett ausgefüllter und von den Erziehungsberechtigten unterschriebener Mitgliedsantrag (Jugend) bei den Jugendleitern abgegeben werden. Damit ist der/die Jugendliche ein passives Mitglied.
Wann sind Jugendliche zur Fischerei berechtigt?
Voraussetzung zum aktiven Fischen ist ein gültiger Fischereischein für Jugendliche (behördlich ausgestellt von der Gemeinde Hallbergmoos) und eine Jahreskarte (Fang-Buch). Die Jahreskarte muss bei den Jugendleitern beantragt werden.
Jugendliche ohne staatliche Fischerprüfung dürfen bis zum 18. Lebensjahr nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereierlaubnisscheines der Fischerfreunde Hallbergmoos-Goldach ist, an den Vereinsgewässern die Fischerei ausüben.
Ab dem 14. Lebensjahr kann der/die Jugendliche mit Bestehen der staatlichen Fischerprüfung den ordentlichen Fischereischein (auf Lebenszeit) bei der Gemeinde Hallbergmoos beantragen. Mit Erhalt des ordentlichen Fischereischeins (auf Lebenszeit) sind Jugendliche bei den Fischerfreunden Hallbergmoos-Goldach zur selbstständigen Ausübung der Fischerei berechtigt, jedoch nicht zur Aufsicht anderer Jugendlicher.
Gibt es Tageskarten und wo sind diese erhältlich?
Tageskarten für den Gutbrodweiher sind nur für Vereinsmitglieder und deren Gäste gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins erhältlich bei:
Wirtshaus „Zum Kramer“ (Theresienstraße 2, 85399 Hallbergmoos)
Die Tageskarten sind bei Erhalt vor Ort (inklusive 10 € Pfand) zu bezahlen und mit Datum und Namen zu versehen. Nach dem Fischen ist die Tageskarte ausgefüllt und unterschrieben wieder abzugeben und der hinterlegte Pfand wird wieder ausgezahlt.
Sind Mitglieder zu Arbeitsdiensten verpflichtet?
Aktive Mitglieder zwischen 18 und 65 Jahren müssen 12 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr leisten. Bei Nichterfüllung werden 10 € pro nicht geleistete Stunde am Jahresende eingezogen. Die Teilnahme beim alljährlichen Fischerfest ist Ehrensache für jedes Mitglied und zählt nicht als Arbeitseinsatz.
Wird bei den Fischerfreunden Hallbergmoos-Goldach ein Vorbereitungskurs für die Fischerprüfung angeboten?
Die Fischerfreunde Hallbergmoos-Goldach bieten keine Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung an.
Detaillierte Informationen und Kursangebote findet man jedoch auf den folgenden Seiten:
Fischerprüfung-Online (Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft)